Kompensatorische
Assistenz in der
Region Hannover
Unser Beratungsbüro in Langenhagen, zuständig für die gesamte Region Hannover, begleitet dich von der ersten Frage bis zum laufenden Alltag. Unsere Assistenzkräfte sind in der ganzen Region im Einsatz.
Unsere Leistungen
Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch — kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klient:in bei uns wirst.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie In Niedersachsen zahlt das Land
Anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, läuft die Eingliederungshilfe in Niedersachsen über das Landessozialamt, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. An den Kosten ändert das für dich nichts, wohl aber am Weg des Antrags. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, kurz Landessozialamt. Im Rheinland wäre es der LVR, in Niedersachsen ist es das Land.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Der Weg unterscheidet sich vom Rheinland, an den Kosten ändert das nichts. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (Paragraf 84 SGG). Wir schreiben ihn gemeinsam mit dir und bleiben dran.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in Paragraf 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (Paragraf 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Hier sind wir von Hannover aus unterwegs für dich
Ist dein Ort nicht dabei? Ruf trotzdem an. Wir arbeiten bundesweit und finden eine Lösung.
Stadt Hannover
- Mitte, Linden, List
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- Kirchrode, Döhren
- alle weiteren Stadtteile
Direktes Umland
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Region Hannover
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- weitere Kommunen auf Anfrage
Häufige Fragen zur Assistenz in Hannover
01 Wer zahlt die Assistenz in Hannover?
Anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, läuft die Eingliederungshilfe in Niedersachsen über das Landessozialamt, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. An den Kosten ändert das für dich nichts, wohl aber am Weg des Antrags. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
02 Wie lange dauert die Bewilligung in Hannover?
Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (Paragraf 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. [Erfahrungswert zur Bewilligungsdauer ergänzen]
03 Welche Orte deckt ihr von Hannover aus ab?
Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Hannover, Langenhagen, Garbsen, Laatzen, Seelze und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.
04 Kann ich zu euch ins Büro kommen?
Ja, nach Absprache. Genauso gern kommen wir zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch.
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