Persönliche Assistenz
in Berlin
Unsere Assistenzkräfte arbeiten dort, wo unsere Klientinnen und Klienten leben — auch in Berlin. Ein eigenes Beratungsbüro ist in Planung; bis es öffnet, läuft die Beratung über unsere Zentrale in Troisdorf, telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause.
Unsere Leistungen
Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch — kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klient:in bei uns wirst.
In Berlin zahlt das Land
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Berlin. Die Aufgaben nehmen die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter wahr, in bestimmten Fällen das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zuständig ist also dein Bezirk — anders als im Rheinland, wo der LVR für die ganze Region zuständig ist. An den Kosten ändert das für dich nichts.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Das Land Berlin als Träger der Eingliederungshilfe. Bearbeitet wird dein Antrag vom Teilhabefachdienst deines Bezirksamts, in bestimmten Fällen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Der Antrag geht an das Bezirksamt deines Wohnbezirks. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (Paragraf 84 SGG). Wir schreiben ihn gemeinsam mit dir und bleiben dran.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in Paragraf 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (Paragraf 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Hier sind wir von Berlin aus unterwegs für dich
Ist dein Ort nicht dabei? Ruf trotzdem an. Wir arbeiten bundesweit und finden eine Lösung.
Innenstadt
- Mitte
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Tempelhof-Schöneberg
Nord und Ost
- Pankow
- Reinickendorf
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
Süd und West
- Neukölln
- Steglitz-Zehlendorf
- Spandau
- Treptow-Köpenick
Häufige Fragen zur Assistenz in Berlin
01 Wer zahlt die Assistenz in Berlin?
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Berlin. Die Aufgaben nehmen die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter wahr, in bestimmten Fällen das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zuständig ist also dein Bezirk — anders als im Rheinland, wo der LVR für die ganze Region zuständig ist. An den Kosten ändert das für dich nichts. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
02 Wie lange dauert die Bewilligung in Berlin?
Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (Paragraf 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Erfahrungswerte aus Berlin haben wir noch nicht — der Standort ist im Aufbau. Wir sagen dir im Gespräch ehrlich, was wir wissen und was nicht.
03 Welche Orte deckt ihr von Berlin aus ab?
Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.
04 Kann ich zu euch ins Büro kommen?
In Berlin noch nicht — das Büro ist in Planung, einen Termin nennen wir erst, wenn er feststeht. Wir kommen aber zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch und per Video.
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