4,965 Google-Bewertungen Leistung

Kompensatorische
Assistenz:
jemand
übernimmt für dich

Manche Handgriffe gehen einfach nicht allein. Kompensatorische Assistenz übernimmt genau diese, ohne dir die Entscheidung darüber abzunehmen, wie dein Tag aussieht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Übernehmen statt anleiten. Deine Assistenzkraft macht, was du nicht selbst ausführen kannst.
  • Du gibst die Anweisung. Was, wann und wie bestimmst du. Assistenz ist Ausführung, nicht Betreuung.
  • Für dich kostenlos. Der Kostenträger zahlt, wir rechnen direkt mit ihm ab.
  • Keine Fachkraft nötig. Für kompensatorische Assistenz braucht es keine pflegerische Ausbildung.
  • Bis zu 24 Stunden täglich, auch nachts, am Wochenende und über die Feiertage.
  • Kombinierbar. Sie lässt sich mit qualifizierter Assistenz in einem Antrag verbinden.
Für Klient:innen

Was kompensatorische
Assistenz übernimmt

Sie ersetzt das, was körperlich oder organisatorisch nicht allein geht. Die Regie behältst du.

Im Haushalt

Kochen, aufräumen, Wäsche, Einkäufe tragen, Post öffnen. Du sagst, was gebraucht wird und wie du es haben möchtest. Deine Assistenzkraft führt es aus, ohne eigene Vorstellungen davon, wie deine Wohnung auszusehen hat.

Am eigenen Körper

Anziehen, Körperpflege, Umlagern, Essen reichen. Diese Handgriffe sind sehr persönlich, deshalb lernst du die Menschen vorher kennen. Behandlungspflege mit ärztlicher Verordnung gehört ausdrücklich nicht dazu.

Unterwegs

Begleitung zum Arzt, zur Arbeit, zum Amt, ins Stadion. Deine Assistenzkraft schiebt, trägt, öffnet Türen und hält sich im Übrigen heraus. Du entscheidest, wohin es geht und wie lange ihr bleibt.

Am Schreibtisch

Formulare ausfüllen, Briefe vorlesen, am Telefon dolmetschen, Termine notieren. Alles, was Schrift, Sortierung oder Feinmotorik verlangt und deshalb zur Hürde wird.

Anträge übernehmen wir

Im Antrag muss stehen, welche konkreten Handlungen du nicht ausführen kannst und was ohne Unterstützung passieren würde. Genau daran scheitern viele Anträge. Wir formulieren das mit dir.

Rund um die Uhr

Von wenigen Stunden pro Woche bis zur Nachtbereitschaft. Wenn dein Bedarf es hergibt, ist auch eine Assistenz über 24 Stunden möglich, im Wechsel mehrerer Kräfte.

250+ Assistenzkräftetäglich im Einsatz
24/7 Erreichbarauch an Feiertagen
4,9 Google-Bewertungaus 65 Bewertungen
Der Unterschied

Kompensatorisch oder
qualifiziert?

Das Gesetz kennt zwei Arten von Assistenz. Die eine übernimmt für dich, die andere befähigt dich. Welche du brauchst, entscheidet über die Qualifikation der Kraft und über den Stundensatz.

Vergleich zwischen kompensatorischer und qualifizierter Assistenz
MerkmalKompensatorische AssistenzQualifizierte Assistenz
Rechtsgrundlage § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX
Was passiert Übernahme von Handlungen Anleitung und Befähigung
Ziel Der Alltag funktioniert Du kannst es künftig selbst
Qualifikation der Kraft Keine Fachausbildung nötig Fachkraft erforderlich
Typisches Beispiel Jemand kocht für dich Jemand übt Kochen mit dir
Dauer Oft dauerhaft Meist zeitlich begrenzt
Deine Rechte

Was dir rechtlich zusteht

Die Leistung selbst steht im Gesetz, der Name kommt aus der Praxis. Das ist wichtig, weil Träger sie manchmal mit Pflege verwechseln.

§ 78 SGB IX

Assistenzleistungen

Absatz 2 unterscheidet zwei Formen: die Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung (Nummer 1) und die Befähigung, sie selbst auszuführen (Nummer 2). Kompensatorische Assistenz ist die erste Form. Nur die zweite trägt im Gesetz einen eigenen Namen, den Anspruch begründen aber beide.

Gesetzestext nachlesen
§ 113 SGB IX

Soziale Teilhabe

Assistenz gehört zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe. Damit ist sie nicht auf die Wohnung beschränkt, sondern umfasst ausdrücklich auch Freizeit, Ehrenamt und das Leben außerhalb der eigenen vier Wände.

Gesetzestext nachlesen
§ 8 SGB IX

Wunsch- und Wahlrecht

Du entscheidest, wer dich unterstützt und wie. Gerade bei kompensatorischer Assistenz, die dir körperlich sehr nahe kommt, ist das kein Nebenaspekt, sondern die Grundlage.

Gesetzestext nachlesen
Geld, Anträge, Zuständigkeit

Kosten, Antrag,
Zuständigkeit

Was kompensatorische Assistenz kostet, wer sie zahlt und wie du sie bekommst.

Was kostet mich das?

0 €

Die Assistenz zahlt der zuständige Kostenträger, in der Regel die Eingliederungshilfe. Wir rechnen direkt mit ihm ab. Du bekommst keine Rechnung und musst nichts vorstrecken.

Braucht es eine Fachkraft?

Nein

Für die Übernahme von Handlungen ist keine pflegerische oder pädagogische Ausbildung vorgeschrieben. Unsere Kräfte werden von uns eingearbeitet und begleitet. Das hält die Leistung bezahlbar und macht sie leichter bewilligungsfähig.

§ 78 SGB IX

Wer ist zuständig?

1 Antrag

Meist der Träger der Eingliederungshilfe. Wissen musst du das nicht: Ein Antrag genügt, der erstangegangene Träger prüft binnen zwei Wochen und leitet ihn nötigenfalls weiter.

§ 14 SGB IX

Wie viele Stunden?

Nach Bedarf

Es gibt keine feste Obergrenze und keine Pauschale. Bewilligt wird, was die Bedarfsermittlung ergibt, von wenigen Stunden pro Woche bis zur Rundumassistenz. Deshalb ist die Vorbereitung auf dieses Gespräch so wichtig.

§ 113 SGB IX

Wie lange dauert das?

3 Wochen

So lange hat der Träger nach Antragseingang Zeit zu entscheiden, bei einem Gutachten länger. In der Praxis dauert es meist mehrere Monate. Wir notieren jeden Fristablauf und erinnern schriftlich.

§ 14 SGB IX

Bei Ablehnung?

1 Monat

So viel Zeit hast du ab Zugang des Bescheids für den Widerspruch. Häufiger Ablehnungsgrund ist eine zu vage Bedarfsbeschreibung. Genau dort setzen wir an, wenn wir den Widerspruch mit dir schreiben.

§ 84 SGG
Erstantrag

Deine Checkliste: Was du
für den Erstantrag brauchst

Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.

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  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • MDK-Gutachtenfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Pflegegradbescheidfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Fachärztliche Unterlagen und Stellungnahmenicht vom Hausarzt, Vorlage bekommst du von uns
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag
  • Grundbuchauszugnur bei Eigentum
  • Nachweise über weitere Wertgegenstände, etwa ein Auto
  • Betreuungsvollmachtfalls eine gesetzliche Betreuung besteht
  • Einkommensbescheidebei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente

Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Ruf einfach an, auch wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme schicken wir dir zu.

So kommst du dahin

Der Weg zur Assistenz

Fünf Schritte. Entscheidend ist, dass im Antrag konkret steht, welche Handlung wann nicht allein geht.

  1. 1

    Anfragen

    Ruf an oder schreib uns. Es genügt, wenn du grob schilderst, welche Handgriffe im Alltag nicht allein gehen. Kostet nichts und verpflichtet dich zu nichts.

  2. 2

    Tag durchgehen

    Wir gehen mit dir einen kompletten Tag durch, vom Aufstehen bis zum Zubettgehen. Daraus entsteht die Liste der Handlungen, die im Antrag stehen muss.

  3. 3

    Antrag stellen

    Wir formulieren die Begründung so, dass der Träger versteht, was ohne Unterstützung passieren würde. Allgemeine Formulierungen sind der häufigste Ablehnungsgrund.

  4. 4

    Dein Team

    Du lernst die Assistenzkräfte kennen, bevor jemand zum ersten Mal kommt. Bei kompensatorischer Assistenz ist das besonders wichtig, weil sie dir körperlich nahe kommt.

  5. 5

    Start

    Die Assistenz beginnt. In den ersten Wochen justieren wir gemeinsam nach, bis die Abläufe sitzen und du dich nicht mehr erklären musst.

Assistenzkraft unterstützt eine Klientin im Alltag
Beratung bei dir zuhause oder bei uns
Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen zur
kompensatorischen Assistenz

01

Was ist kompensatorische Assistenz?

Die Übernahme von Handlungen, die du nicht selbst ausführen kannst, geregelt in § 78 Absatz 2 Nummer 1 SGB IX. Deine Assistenzkraft macht das, was körperlich oder organisatorisch nicht allein geht. Was gemacht wird und wie, bestimmst du. Das unterscheidet Assistenz von Betreuung.

02

Was ist der Unterschied zur qualifizierten Assistenz?

Kompensatorische Assistenz übernimmt, qualifizierte Assistenz befähigt. Bei der einen kocht jemand für dich, bei der anderen übt jemand mit dir das Kochen. Die qualifizierte Form braucht eine Fachkraft und ist meist zeitlich begrenzt, weil sie auf ein Lernziel hinarbeitet. Beides lässt sich in einem Antrag verbinden.

03

Braucht meine Assistenzkraft eine Ausbildung?

Nein. Für die Übernahme von Handlungen ist keine pflegerische oder pädagogische Ausbildung vorgeschrieben. Wichtig sind Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich nach dir zu richten. Unsere Kräfte werden eingearbeitet, begleitet und regelmäßig geschult.

04

Ist das dasselbe wie ein Pflegedienst?

Nein. Ein Pflegedienst kommt für kurze, planbare Einsätze und leistet pflegerische Versorgung, oft mit ärztlicher Verordnung. Kompensatorische Assistenz richtet sich nach deinem Tag, dauert länger am Stück und umfasst auch alles außerhalb der Wohnung. Beides schließt sich nicht aus: Bei manchen unserer Klient:innen läuft die Assistenz 15 Stunden am Tag, und einmal täglich kommt zusätzlich der Pflegedienst.

05

Darf meine Assistenzkraft Medikamente geben?

Nein, das ist Behandlungspflege und braucht eine ärztliche Verordnung sowie entsprechend geschultes Personal. Wo das nötig ist, muss ein Pflegedienst hinzukommen. Wir sagen dir das offen und helfen bei der Suche, auch wenn wir daran nichts verdienen.

06

Wie viele Stunden bekomme ich?

Das ergibt die Bedarfsermittlung des Trägers. Es gibt keine Pauschale und keine feste Obergrenze, von wenigen Stunden pro Woche bis zur Assistenz über 24 Stunden ist alles möglich. Entscheidend ist, dass im Antrag konkret steht, welche Handlung wann nicht allein geht.

07

Wer zahlt kompensatorische Assistenz?

In der Regel der Träger der Eingliederungshilfe, im Rheinland der LVR, in Westfalen-Lippe der LWL. Je nach Situation kommt auch der Sozialhilfeträger über die Hilfe zur Pflege infrage. Wir klären das vor dem Antrag und stellen ihn beim richtigen Träger.

08

Gilt das auch außerhalb der Wohnung?

Ja, ausdrücklich. Assistenz gehört zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX und ist nicht auf die eigenen vier Wände beschränkt. Arbeit, Uni, Verein, Arzttermine, Urlaub: All das kann mit abgedeckt sein.

09

Woher kommt der Begriff kompensatorische Assistenz?

Das Bundesrecht unterscheidet in § 78 Absatz 2 SGB IX zwei Formen, ausdrücklich benannt ist dort aber nur die qualifizierte Assistenz in Nummer 2. Für die Übernahme von Handlungen nach Nummer 1 hat sich der Begriff kompensatorische Assistenz eingebürgert. In Niedersachsen ist er die offizielle Bezeichnung für die Assistenz beim Wohnen außerhalb besonderer Wohnformen, und für genau diese Leistung sind wir anerkannt.

10

Kann ich beide Assistenzarten kombinieren?

Ja. Viele Bedarfe liegen dazwischen: Manches soll jemand übernehmen, anderes willst du lernen. Beides lässt sich in einem Antrag darstellen. Der Vorteil: Du bekommst für jeden Bereich die passende Kraft, statt einen Kompromiss.

11

Was passiert, wenn meine Assistenzkraft ausfällt?

Zu deinem Team gehören mehrere Kräfte, die dich und deine Abläufe kennen. Wird jemand krank, organisieren wir den Ersatz aus diesem Kreis, damit nicht plötzlich ein fremdes Gesicht vor der Tür steht. Die Telefonate dafür führen wir, nicht du.

12

Muss ich Anweisungen geben?

Das ist der Kern der Sache: Du sagst, was gebraucht wird. Manche empfinden das anfangs als ungewohnt, weil sie es gewohnt sind, dass andere entscheiden. In den ersten Wochen spielt sich das ein, und wir unterstützen dich dabei.

13

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Dein Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX gilt auch hier. Ein laufender Bescheid bleibt bestehen, die Leistung muss nicht neu beantragt werden. Wir kümmern uns um Ummeldung und Übergabe.