Aufstehen, wann du willst. Zur Arbeit, wenn du musst. Ins Stadion, weil du Lust hast. Wir sind dabei, bis zu 24 Stunden am Tag, bundesweit und ohne dass es dich etwas kostet.
Für dich kostenlos. Die Assistenz zahlt der Kostenträger, wir rechnen direkt mit ihm ab. Du bekommst nie eine Rechnung.
Kein Pflegegrad nötig. Was zählt, ist dein Bedarf im Alltag und nicht, welches Papier du vorlegen kannst.
Bis zu 24 Stunden täglich, auch nachts, am Wochenende und über die Feiertage.
Du wählst dein Team. Ihr lernt euch vorher kennen. Stimmt die Chemie nicht, suchen wir weiter.
Den Antrag übernehmen wir, samt Schriftverkehr und Nachhaken, wenn sich beim Träger nichts tut.
Ein Wechsel ist möglich. Kommst du von einem anderen Dienst, muss nichts neu beantragt werden.
Für Klient:innen
Das bietet dir unsere Persönliche Assistenz
Wir richten uns nach deinen Wünschen und Bedürfnissen. Was du selbst machen willst, machst du selbst, und wir sind für alles Andere da.
Selbstbestimmt leben
Assistenz bedeutet nicht, dass jemand für dich entscheidet. Du legst fest, wann der Tag beginnt, was gekocht wird und ob abends noch etwas ansteht. Deine Assistenzkraft setzt das mit dir um und hält sich zurück, wo du keine Unterstützung brauchst.
Dein Team, deine Wahl
Bevor jemand zum ersten Mal bei dir klingelt, lernt ihr euch kennen. Assistenz findet in deinen eigenen vier Wänden statt, oft in sehr persönlichen Situationen. Stimmt die Chemie nicht, stellen wir dir jemand anderen vor.
Flexibel im Alltag
Eine Frühschicht, ein kurzfristiger Arzttermin, ein Konzert am Wochenende: Wir planen die Einsätze um deinen Kalender herum, in Blöcken von wenigen Stunden bis zur Rundumassistenz. Verschiebt sich etwas, genügt eine Nachricht.
Anträge übernehmen wir
Für viele ist der Papierkram die größte Hürde, und genau den nehmen wir dir ab: Formulare, Begründung, Unterlagen, Fristen. Kommt vom Träger monatelang nichts zurück, haken wir nach.
Ausfall abgesichert
Zu deinem Team gehören mehrere Assistenzkräfte, die dich und deinen Alltag kennen. Wird jemand krank, organisieren wir den Ersatz aus diesem Kreis, damit nicht plötzlich ein fremdes Gesicht vor der Tür steht.
Kurze Wege
Für eine einfache Frage brauchst du bei uns keinen Termin. Das meiste klärst du per WhatsApp, meist noch am selben Tag. Und wenn nachts etwas ist, erreichst du eine echte Person.
250+Assistenzkräftetäglich im Einsatz24/7Erreichbarauch an Feiertagen4,9Google-Bewertungaus 65 Bewertungen
Der Unterschied
Assistenz oder Pflegedienst?
Pflege und Assistenz sollen sich nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen, und das ist problemlos möglich. Bei der Assistenz geht es primär um soziale Teilhabe, bei der Pflege um wichtige Versorgungsangebote.
Vergleich zwischen Persönlicher Assistenz und einem klassischen Pflegedienst
Merkmal
Persönliche Assistenz
Klassischer Pflegedienst
Wer bestimmt den Ablauf
Du
Der Dienstplan
Dauer eines Einsatzes
Stundenweise bis 24 Stunden
Meist kurze Einsätze
Auswahl der Kraft
Ihr lernt euch vorher kennen
Oft zugeteilt
Wo unterstützt wird
Zuhause, Arbeit, Uni, Freizeit
Überwiegend zuhause
Wer bezahlt
Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege
Überwiegend die Pflegekasse
Deine Rechte
Was dir rechtlich zusteht
Persönliche Assistenz ist keine Frage der Kulanz, sondern eine gesetzliche Vorgabe für betroffene Menschen.
§ 78 SGB IX
Assistenzleistungen
Dein Anspruch auf Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben. Er deckt beides ab: dass jemand Dinge für dich übernimmt, und dass jemand dich anleitet, sie selbst zu tun. Auch die Begleitung zur Arbeit, zur Uni oder in die Freizeit gehört dazu.
Du entscheidest, wer dich unterstützt und wie. Der Träger muss deinen berechtigten Wünschen entsprechen, auch bei der Frage, welcher Dienst zu dir kommt. Zuweisen darf dir niemand jemanden.
Statt einer Sachleistung bekommst du das Geld und suchst deine Assistenz selbst aus. Damit wirst du zur Auftraggeberin: mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung. Wir sagen dir offen, für wen sich das lohnt.
Sechs Fragen, die am Telefon fast immer kommen. Hier stehen die Antworten, bevor du fragen musst.
Was kostet mich das?
0 €
Die Assistenz zahlt der zuständige Kostenträger, wir rechnen direkt mit ihm ab. Du bekommst keine Rechnung und musst nichts vorstrecken. Auch die Beratung, die Antragstellung und der gesamte Schriftverkehr sind für dich kostenfrei.
Wer ist zuständig?
1 Antrag
Je nach Leistung sind die Eingliederungshilfe, der Sozialhilfeträger oder die Pflegekasse zuständig. Wissen musst du das nicht: Ein Antrag genügt. Der Träger, bei dem er eingeht, prüft die Zuständigkeit binnen zwei Wochen und leitet ihn nötigenfalls weiter. Liegenbleiben darf er in dieser Zeit nicht.
§ 14 SGB IX
Wie lange dauert das?
3 Wochen
So lange hat der Träger nach Eingang des Antrags Zeit zu entscheiden. Wird ein Gutachten eingeholt, verlängert sich die Frist entsprechend. In der Praxis wird sie häufig überschritten, deshalb notieren wir jeden Fristablauf und erinnern den Träger schriftlich daran.
§ 14 SGB IX
Zählt mein Erspartes?
Kaum
In der Eingliederungshilfe gelten seit dem Bundesteilhabegesetz deutlich höhere Vermögensfreibeträge als früher, und das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern wird dir nicht angerechnet, sondern erhöht sogar deinen Freibetrag. Bei der Hilfe zur Pflege gelten dagegen weiter die strengeren Regeln der Sozialhilfe. Was in deinem Fall zählt, gehen wir vorher mit dir durch.
§ 139 SGB IX
Bei Ablehnung?
1 Monat
So viel Zeit hast du ab Zugang des Bescheids für den Widerspruch. Die Frist ist knapp, melde dich deshalb am besten sofort, auch wenn du den Bescheid noch nicht ganz verstanden hast. Wir lesen ihn mit dir, schreiben den Widerspruch und begründen ihn fachlich gegenüber dem Träger.
§ 84 SGG
Darf ich den Dienst wählen?
Ja
Dein Wunsch- und Wahlrecht steht im Gesetz: Kein Träger darf dir einen bestimmten Anbieter zuweisen. Auch ein Wechsel von einem anderen Dienst zu uns ist jederzeit möglich, ohne dass die Leistung dafür neu beantragt werden muss.
§ 8 SGB IX
Erstantrag
Deine Checkliste: Was du für den Erstantrag brauchst
Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du
allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.
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Personalausweis
Krankenversichertenkarte
Schwerbehindertenausweis
MDK-Gutachtenfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
Pflegegradbescheidfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
Fachärztliche Unterlagen und Stellungnahmenicht vom Hausarzt, Vorlage bekommst du von uns
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Mietvertrag
Grundbuchauszugnur bei Eigentum
Nachweise über weitere Wertgegenstände, etwa ein Auto
Betreuungsvollmachtfalls eine gesetzliche Betreuung besteht
Einkommensbescheidebei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente
Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Ruf einfach an, auch
wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme
schicken wir dir zu.
So kommst du dahin
Der Weg zur Assistenz
Fünf Schritte, und den Papierkram davon machen wir. Die Entscheidungen bleiben bei dir.
1
Anfragen
Ruf an, schreib uns per WhatsApp oder füll das Formular aus. Es reicht, wenn du grob schilderst, worum es geht. Kostet nichts und verpflichtet dich zu nichts.
2
Beratung
Wir hören uns an, wie dein Tag abläuft und wo es hakt. Daraus ergibt sich, welche Leistung passt: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder das Persönliche Budget.
3
Antrag
Wir stellen den Antrag beim zuständigen Träger und formulieren die Begründung. Rückfragen und Termine laufen über uns. Du unterschreibst, den Rest übernehmen wir.
4
Dein Team
Du lernst die Assistenzkräfte kennen, die zu dir kommen sollen, in Ruhe und ohne Zeitdruck. Erst wenn es für dich stimmt, geht es weiter.
5
Start
Die Assistenz beginnt, meist mit einer kurzen Einarbeitung, in der ihr euren Rhythmus findet. Deine feste Ansprechperson bei uns bleibt dieselbe, auch nach Jahren.
Beratung bei dir zuhause oder bei uns
Wissenswertes
Häufig gestellte Fragen zur Persönlichen Assistenz
01
Was ist Persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz heißt: Eine Assistenzkraft unterstützt dich in deinem Alltag, und zwar so, wie du es willst. Sie übernimmt Dinge für dich oder leitet dich an, sie selbst zu tun. Anders als in der Pflege geht es nicht nur um den Körper, sondern um dein ganzes Leben: Wohnen, Arbeit, Ausbildung, Familie, Freizeit. Rechtlich steht das in § 78 SGB IX.
02
Wer hat Anspruch auf Persönliche Assistenz?
Anspruch hat, wer wegen einer Behinderung im Alltag wesentlich eingeschränkt ist. Weder ein Grad der Behinderung noch ein Pflegegrad ist dafür Voraussetzung, auch wenn das oft anders erzählt wird. Entscheidend ist dein tatsächlicher Bedarf, und der muss im Antrag gut beschrieben sein. Genau daran arbeiten wir mit dir.
03
Was kostet Persönliche Assistenz?
Für dich in aller Regel nichts. Die Leistung zahlt der zuständige Kostenträger, wir rechnen direkt mit ihm ab. Du bekommst keine Rechnung und musst nichts vorstrecken. Auch Beratung, Antragstellung und der Schriftverkehr mit dem Amt sind kostenfrei.
04
Wie beantrage ich Persönliche Assistenz?
Formlos beim Träger, den du für zuständig hältst. Genau genommen reicht ein Satz, der Rest kommt später. Nach § 14 SGB IX muss dieser Träger binnen zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und den Antrag sonst weiterleiten. In der Praxis machen wir das für dich: Formulare, Begründung, Unterlagen, Fristen.
05
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Nach Eingang des Antrags hat der Träger in der Regel drei Wochen Zeit für die Entscheidung. Wird ein Gutachten eingeholt, verlängert sich die Frist. Ehrlich gesagt wird sie häufig überschritten, deshalb notieren wir jeden Fristablauf und erinnern schriftlich. Liegt die Bewilligung vor, kann die Assistenz meist innerhalb weniger Wochen starten.
06
Wie viele Stunden Assistenz stehen mir zu?
Es gibt keine feste Obergrenze und keine Stundenpauschale. Bewilligt wird, was dein Bedarf hergibt: von wenigen Stunden pro Woche bis zur Rundumassistenz über 24 Stunden. Grundlage ist die Bedarfsermittlung des Trägers, meist in einem persönlichen Gespräch. Wir bereiten dich darauf vor und sind auf Wunsch dabei.
07
Wo findet die Assistenz statt?
Überall dort, wo du bist. Zuhause, am Arbeitsplatz, in der Schule oder Uni, beim Sport, im Verein, bei Behördengängen. Auch Reisen und Urlaub sind möglich und werden in der Regel mitfinanziert, wir klären das vorher mit dem Träger ab. Sag uns nur früh genug Bescheid, damit wir die Dienstpläne darum herum bauen können.
08
Was ist der Unterschied zwischen Assistenz und Pflegedienst?
Ein Pflegedienst kommt für kurze, planbare Einsätze und leistet vor allem pflegerische Versorgung. Assistenz orientiert sich an deinem Tag und umfasst die soziale Teilhabe: Arbeit, Ausbildung, Freizeit, Kontakte. Auch die Auswahl unterscheidet sich, denn bei uns lernst du dein Team vorher kennen. Beides schließt sich nicht aus: Bei manchen unserer Klient:innen läuft die Assistenz 15 Stunden am Tag, und einmal täglich kommt zusätzlich der Pflegedienst.
09
Darf ich meine Assistenzkraft selbst aussuchen?
Ja. Dein Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX gilt auch für die Person, die zu dir kommt. Bei uns lernst du die Assistenzkräfte vor dem ersten Einsatz kennen, in Ruhe und ohne Zeitdruck. Passt es menschlich nicht, sagst du das ohne lange Erklärung, und wir stellen dir jemand anderen vor.
10
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit. Kein Träger darf dir einen bestimmten Dienst zuweisen. Wechselst du von einem anderen Anbieter zu uns, muss die Leistung dafür nicht neu beantragt werden, der laufende Bescheid gilt weiter. Wir kümmern uns um die Ummeldung beim Träger und die Übergabe.
11
Braucht man einen Pflegegrad für Assistenz?
Nein. Ein Pflegegrad ist für die Eingliederungshilfe keine Voraussetzung. Er kann hilfreich sein, weil sich damit Leistungen kombinieren lassen, notwendig ist er nicht. Wenn du noch keinen hast und einer sinnvoll wäre, unterstützen wir dich auch bei diesem Antrag.
12
Geht Persönliche Assistenz auch für mein Kind?
Ja. Bei Kindern und Jugendlichen läuft es je nach Situation über die Eingliederungshilfe oder über die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII, zum Beispiel als Schulbegleitung. Welcher Weg der richtige ist, hängt an der Diagnose und an der Schule. Wir schauen uns das mit dir an, sprechen mit dem Amt und, wenn es hilft, auch mit der Schule.