Wann zahlt die Eingliederungshilfe meine Assistenz?
Die Eingliederungshilfe ist der größte Kostenträger für Persönliche Assistenz. Sie fragt nicht danach, wie krank du bist, sondern was dich daran hindert, am Leben teilzunehmen — und was du bräuchtest, damit es geht.
Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzung ist eine wesentliche Behinderung, die die Teilhabe erheblich einschränkt§ 99 SGB IX.
- Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Auswirkung im Alltag.
- Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Assistenzstunden.
- Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Leistung weitgehend von Einkommen und Vermögen abgekoppelt.
Wer bekommt Eingliederungshilfe? §
Das Gesetz spricht von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch erheblich eingeschränkt ist§ 99 SGB IX. Behinderung meint dabei nicht die Schädigung selbst, sondern das, was daraus im Zusammenspiel mit den Umständen wird: Wer im Rollstuhl sitzt, ist nicht durch die Querschnittlähmung an der Arbeit gehindert, sondern durch Treppen, fehlende Assistenz und Wege, die er nicht allein bewältigt.
Diese Sichtweise ist keine Wohlfühlformel, sondern die Grundlage der Bedarfsermittlung. Sie erklärt auch, warum zwei Menschen mit derselben Diagnose völlig unterschiedliche Bewilligungen bekommen können — und warum es sich lohnt, den eigenen Alltag genau zu beschreiben.
Körperliche, geistige, seelische und Sinnesbeeinträchtigungen zählen gleichermaßen. Eine seelische Behinderung führt genauso zu Assistenzansprüchen wie eine körperliche, auch wenn die Assistenz dann anders aussieht.
Was heißt „wesentlich"? §
An diesem Wort hängt viel, und es ist unbestimmt. Maßgeblich ist, ob die Beeinträchtigung die Teilhabe erheblich einschränkt — geprüft wird das an den neun Lebensbereichen, die das Gesetz für die Bedarfsermittlung vorgibt§ 118 SGB IX: Lernen und Wissensanwendung, allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häusliches Leben, zwischenmenschliche Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche wie Arbeit und Bildung, sowie Gemeinschafts- und Soziallieben.
In der Praxis heißt das: Es genügt nicht zu sagen, dass du Hilfe brauchst. Es muss erkennbar werden, in welchem dieser Bereiche du ohne Unterstützung nicht zurechtkommst und was daraus folgt. „Ich kann meine Wohnung nicht allein verlassen, deshalb konnte ich meinen Sportverein seit zwei Jahren nicht besuchen" ist eine Aussage, mit der eine Behörde arbeiten kann. „Ich bin stark eingeschränkt" ist keine.
Wofür genau zahlt die Eingliederungshilfe? §
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe§ 113 SGB IX sind der Bereich, aus dem Persönliche Assistenz kommt. Sie sollen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen und dazu befähigen, das Leben selbstbestimmt zu führen.
Darunter fallen unter anderem:
- Assistenzleistungen für die Bewältigung des Alltags, die Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Freizeit und Kultur§ 78 SGB IX.
- Unterstützung von Eltern mit Behinderung bei der Versorgung ihrer Kinder — die sogenannte Elternassistenz.
- Leistungen zur Mobilität, etwa Beförderung oder ein Kraftfahrzeug, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind.
- Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und Unterstützung beim Erwerb praktischer Fähigkeiten.
- Besuch von Bildungsangeboten und Unterstützung bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
Wie läuft das Verfahren ab? §
Du stellst den Antrag beim zuständigen Träger — im Rheinland beim LVR, in Niedersachsen beim Landesamt. Ein Vordruck ist nicht vorgeschrieben; ein formloses Schreiben genügt, um die Sache in Gang zu setzen und das Datum zu sichern.
Der Träger prüft binnen zwei Wochen, ob er zuständig ist. Ist er es nicht, leitet er weiter und der zweite Träger bleibt für alles zuständig§ 14 SGB IX. Danach folgt die Bedarfsermittlung: ein Gespräch, meist bei dir zu Hause, in dem die neun Lebensbereiche durchgegangen werden.
Aus dem Ergebnis entsteht der Gesamtplan, und aus dem Gesamtplan der Bescheid. Bei laufenden Leistungen wird der Bedarf in der Regel alle zwei Jahre neu ermittelt — das ist kein Misstrauen, sondern gesetzlich so vorgesehen.
Wer ist bei mir zuständig? §
Das entscheidet jedes Bundesland selbst§ 94 SGB IX, und deshalb ist die Antwort je nach Wohnort eine andere. Im Rheinland ist es der Landschaftsverband Rheinland, in Westfalen-Lippe der LWL, in Bayern der jeweilige Bezirk, in Hessen der Landeswohlfahrtsverband, in Baden-Württemberg der Stadt- oder Landkreis, in Niedersachsen für Erwachsene das Landesamt.
Fast alle Länder trennen zusätzlich nach Alter: Für Minderjährige sind meist die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, für Erwachsene eine überörtliche Stelle. Gib deine Postleitzahl in die Suche auf unserer Startseite ein, dann bekommst du die Antwort für deinen Fall.
Häufige Fragen dazu
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis für Eingliederungshilfe?
Nein. Der Ausweis ist ein nützlicher Nachweis, aber keine Voraussetzung. Der Träger prüft eigenständig, ob eine wesentliche Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX vorliegt.
Gibt es eine Höchstzahl an Assistenzstunden?
Das Gesetz nennt keine. Bewilligt wird, was zur Deckung des ermittelten Bedarfs erforderlich ist — bis hin zur Assistenz rund um die Uhr. Entscheidend ist, wie gut der Bedarf begründet ist.
Wird mein Vermögen angerechnet?
Nur oberhalb von 71.190 Euro (Stand 2026). Einkommen und Vermögen der Partnerin oder des Partners bleiben außen vor, und bei volljährigen Menschen mit Behinderung gibt es keinen Unterhaltsrückgriff auf die Eltern mehr.
Wie oft wird der Bedarf überprüft?
Bei laufenden Leistungen in der Regel alle zwei Jahre. Ändert sich dein Bedarf früher, kannst du jederzeit eine Anpassung beantragen — du musst nicht warten.
Kann ich Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen zusammen bekommen?
Ja. Beide kommen aus unterschiedlichen Gesetzbüchern und werden nebeneinander gewährt. Welche Kombination in deinem Fall am besten trägt, prüfen wir mit dir.
Unsicher, ob du dazugehörst?
Das lässt sich in einem Gespräch klären, meist in zwanzig Minuten. Kostenlos und ohne Verpflichtung.