Statt einer Sachleistung bekommst du das Geld und suchst dir aus, wer dich unterstützt. Das ist die größte Freiheit, die das Gesetz kennt, und sie bringt Pflichten mit sich.
Geld statt Sachleistung. Du bekommst einen Budgetbetrag und kaufst deine Unterstützung selbst ein.
Du wählst frei. Auch Nachbarn, Bekannte oder Studierende können deine Assistenz übernehmen.
Rechtsanspruch. Der Träger darf das Budget nicht ablehnen, wenn du es willst und es geeignet ist.
Zielvereinbarung. Sie hält fest, wofür das Geld da ist und wie du es nachweist.
Du wirst Arbeitgeberin. Beim Arbeitgebermodell kommen Lohnabrechnung und Sozialabgaben dazu.
Rückkehr möglich. Passt es nicht, kannst du zur Sachleistung zurückwechseln.
Für Klient:innen
Was das Persönliche Budget dir bringt
Es dreht das Verhältnis um: Nicht der Träger sucht dir einen Dienst, sondern du kaufst ein, was du brauchst.
Du entscheidest, wer kommt
Mit dem Budget bist du nicht auf zugelassene Dienste beschränkt. Du kannst Menschen beschäftigen, die du kennst und denen du vertraust, auch aus dem eigenen Umfeld. Das ist für viele der eigentliche Grund, das Budget zu wählen.
Passt sich deinem Leben an
Frühschicht, Nachtdienst, wechselnde Zeiten, spontane Termine: Wenn du selbst planst, musst du dich mit niemandem abstimmen. Das ist besonders wertvoll, wenn dein Alltag unregelmäßig ist.
Budget statt Bewilligung
Du bekommst einen Betrag pro Monat und entscheidest innerhalb der Zielvereinbarung, wie du ihn einsetzt. Kein Rückfragen beim Träger, ob eine bestimmte Stunde bewilligt ist.
Auch trägerübergreifend
Mehrere Leistungen von verschiedenen Trägern lassen sich zu einem einzigen Budget bündeln. Statt drei Ansprechpartnern hast du einen, das nennt sich trägerübergreifendes Budget.
Wir begleiten den Antrag
Vom ersten Antrag über die Bedarfsermittlung bis zur Zielvereinbarung. Besonders die Zielvereinbarung wird oft unterschätzt: In ihr steht, wofür das Geld da ist und wie du es nachweisen musst.
Oder in Teilen
Du musst nicht alles auf einmal umstellen. Ein Teilbudget ist möglich: Bestimmte Bereiche organisierst du selbst, für den Rest bleibt die Sachleistung. Für viele ist das der sanfte Einstieg.
250+Assistenzkräftetäglich im Einsatz24/7Erreichbarauch an Feiertagen4,9Google-Bewertungaus 65 Bewertungen
Der Unterschied
Budget oder Sachleistung?
Beides führt zur selben Assistenz, nur der Weg dahin ist ein anderer. Die Frage ist, wie viel Organisation du übernehmen willst und kannst.
Vergleich zwischen Persönlichem Budget und Sachleistung
Merkmal
Persönliches Budget
Sachleistung
Was du bekommst
Geld auf dein Konto
Einen Dienst, der kommt
Wer sucht die Kräfte aus
Du
Der Dienst, mit deinem Wahlrecht
Dienstplan und Ausfälle
Organisierst du
Übernimmt der Dienst
Lohnabrechnung
Deine Aufgabe oder per Dienstleister
Nicht dein Thema
Nachweis gegenüber dem Träger
Ja, laut Zielvereinbarung
Läuft über den Dienst
Aufwand für dich
Hoch
Gering
Deine Rechte
Was dir rechtlich zusteht
Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch. Der Träger kann es nicht mit dem Hinweis ablehnen, eine Sachleistung sei einfacher.
§ 29 SGB IX
Persönliches Budget
Leistungen zur Teilhabe können auf Antrag als Geldleistung erbracht werden. Absatz 1 stellt klar: Auf Wunsch ist das Budget zu gewähren. Es soll die Höhe der bisherigen Sachleistung nicht übersteigen, muss den Bedarf aber decken.
Auch in der Eingliederungshilfe können Leistungen als Geldleistung erbracht werden. Damit ist das Budget nicht auf einzelne Leistungsgruppen beschränkt, sondern im gesamten Teilhaberecht möglich.
Deinen berechtigten Wünschen ist zu entsprechen. Beim Budget heißt das auch: Du musst dich nicht rechtfertigen, warum du selbst organisieren willst. Der Wunsch allein genügt als Begründung.
Die Fragen, die beim Persönlichen Budget am häufigsten kommen. Vor allem die zum Geld.
Was kostet mich das?
0 €
Das Budget ist die Leistung selbst, du zahlst nichts dafür. Ob ein Eigenbeitrag anfällt, richtet sich nach der zugrunde liegenden Leistung: In der Eingliederungshilfe kaum, bei der Hilfe zur Pflege eher. Wir rechnen das vorher mit dir durch.
Wie hoch ist mein Budget?
Nach Bedarf
Es bemisst sich am festgestellten Bedarf und soll die Kosten der entsprechenden Sachleistung nicht übersteigen. Deshalb ist die Bedarfsermittlung der entscheidende Termin. Wir bereiten dich darauf vor und sind auf Wunsch dabei.
§ 29 SGB IX
Muss der Träger zustimmen?
Ja
Auf Antrag ist das Budget zu gewähren, es ist also kein Gnadenakt. Ablehnen kann der Träger vor allem dann, wenn die Bedarfsdeckung damit nicht sichergestellt wäre. Genau das muss der Antrag entkräften.
§ 29 SGB IX
Was ist die Zielvereinbarung?
1 Vertrag
Sie hält fest, welche Ziele mit dem Budget erreicht werden sollen, wie du die Verwendung nachweist und wann überprüft wird. Sie wird zwischen dir und dem Träger geschlossen und gilt für die Dauer des Bewilligungszeitraums (§ 29 SGB IX).
§ 29 SGB IX
Muss ich Belege sammeln?
Ja
Der Nachweis richtet sich nach der Zielvereinbarung. Meist genügen Verträge, Stundennachweise und Kontoauszüge. Was übrig bleibt und nicht zweckentsprechend verwendet wurde, kann zurückgefordert werden.
Kann ich zurückwechseln?
Ja
Wenn das Budget nicht zu dir passt, kannst du zur Sachleistung zurück. Das ist kein Scheitern, sondern eine Korrektur. Beachte die Kündigungsfristen deiner Arbeitsverträge, damit dazwischen keine Lücke entsteht.
Erstantrag
Deine Checkliste: Was du für den Erstantrag brauchst
Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du
allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.
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Personalausweis
Krankenversichertenkarte
Schwerbehindertenausweis
MDK-Gutachtenfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
Pflegegradbescheidfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
Fachärztliche Unterlagen und Stellungnahmenicht vom Hausarzt, Vorlage bekommst du von uns
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Mietvertrag
Grundbuchauszugnur bei Eigentum
Nachweise über weitere Wertgegenstände, etwa ein Auto
Betreuungsvollmachtfalls eine gesetzliche Betreuung besteht
Einkommensbescheidebei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente
Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Ruf einfach an, auch
wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme
schicken wir dir zu.
So kommst du dahin
Der Weg zum Budget
Fünf Schritte. Der zweite ist der wichtigste, und dort raten wir manchmal ab.
1
Anfragen
Ruf an oder schreib uns. Erzähl, warum dich das Budget reizt: mehr Freiheit, bestimmte Personen, unregelmäßige Zeiten. Der erste Kontakt kostet nichts.
2
Ehrlich abwägen
Wir gehen mit dir durch, was an Organisation und Verwaltung dazukommt. Wenn wir den Eindruck haben, dass die Sachleistung besser passt, sagen wir das deutlich.
3
Antrag und Bedarf
Wir stellen den Antrag und begleiten die Bedarfsermittlung. Sie bestimmt die Höhe des Budgets, deshalb muss dort alles zur Sprache kommen, auch die schlechten Tage.
4
Zielvereinbarung
Wir lesen sie mit dir durch, bevor du unterschreibst. Besonders die Nachweispflichten und die Laufzeit solltest du verstanden haben, sie binden dich für Jahre.
5
Start und Begleitung
Das Budget läuft. Auf Wunsch bleiben wir als Budgetassistenz an deiner Seite, für Verträge, Abrechnung und den Schriftverkehr mit dem Träger.
Beratung bei dir zuhause oder bei uns
Wissenswertes
Häufig gestellte Fragen zum Persönlichen Budget
01
Was ist das Persönliche Budget?
Eine Form, in der Teilhabeleistungen ausgezahlt werden: Statt eines Dienstes, der zu dir kommt, bekommst du Geld und kaufst die Unterstützung selbst ein. Geregelt ist das in § 29 SGB IX. Du wirst damit zur Auftraggeberin oder Arbeitgeberin und bestimmst selbst, wer wann kommt.
02
Für wen lohnt sich das Budget?
Für Menschen, die klare Vorstellungen haben, wer sie unterstützen soll, deren Alltag unregelmäßig ist oder die bestimmte Personen aus dem eigenen Umfeld beschäftigen möchten. Es setzt allerdings voraus, dass du die Organisation übernehmen kannst, selbst oder mit Unterstützung.
03
Für wen lohnt es sich nicht?
Wenn du wenig Zeit oder Kraft für Verwaltung hast, wenn dein Bedarf gut planbar ist und ein Dienst ihn zuverlässig deckt, oder wenn dich Arbeitgeberpflichten belasten würden. Dann ist die Sachleistung der ruhigere Weg. Wir sagen dir das ehrlich, auch wenn es gegen unser Interesse spricht.
04
Wie hoch ist das Budget?
Es richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und soll die Kosten einer entsprechenden Sachleistung nicht übersteigen (§ 29 SGB IX). Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen, sie hängen von Bedarf, Region und Träger ab. Grundlage ist immer die Bedarfsermittlung.
05
Was ist die Zielvereinbarung?
Ein Vertrag zwischen dir und dem Träger. Darin steht, welche Ziele mit dem Budget verfolgt werden, wie du die Verwendung nachweist und wann überprüft wird. Sie wird im Bedarfsermittlungsverfahren geschlossen und gilt für die Dauer des Bewilligungszeitraums (§ 29 SGB IX). Lies sie in Ruhe, bevor du unterschreibst, und lass sie dir erklären.
06
Werde ich damit Arbeitgeberin?
Wenn du Assistenzkräfte direkt anstellst, ja. Dann gelten Arbeitsrecht, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und Sozialversicherungspflicht. Alternativ kannst du Dienste beauftragen, dann bleibst du Auftraggeberin ohne Arbeitgeberpflichten. Beides ist mit dem Budget möglich.
07
Was ist ein trägerübergreifendes Budget?
Leistungen mehrerer Träger werden zu einem einzigen Budget gebündelt, etwa Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen. Du hast dann einen Ansprechpartner statt drei. Das Verfahren ist aufwendiger einzurichten, im Alltag danach aber deutlich einfacher.
08
Muss ich Belege sammeln?
Ja, in dem Umfang, den die Zielvereinbarung festlegt. Üblich sind Arbeits- oder Dienstleistungsverträge, Stundennachweise und Kontoauszüge. Nicht zweckentsprechend verwendetes Geld kann der Träger zurückfordern, deshalb lohnt sich Ordnung von Anfang an.
09
Was passiert, wenn Geld übrig bleibt?
Kleinere Schwankungen sind normal, größere nicht verbrauchte Beträge können zurückgefordert werden. Bilde von Anfang an Rücklagen für Urlaubsvertretung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sonst fehlt das Geld genau dann, wenn du es brauchst.
10
Kann ich zur Sachleistung zurück?
Ja. Wenn das Budget nicht funktioniert, kannst du zurückwechseln. Achte auf die Kündigungsfristen deiner Arbeitsverträge und melde dich früh beim Träger, damit zwischen Budget und Sachleistung keine Versorgungslücke entsteht.
11
Unterstützt ihr auch Budgetnehmer:innen?
Ja. Wir arbeiten sowohl als Dienst, den du mit dem Budget beauftragst, als auch begleitend bei Antrag, Zielvereinbarung und Abrechnung. Was davon du brauchst, entscheidest du. Sprich uns einfach darauf an.
12
Kann ich nur einen Teil als Budget nehmen?
Ja, ein Teilbudget ist möglich. Bestimmte Bereiche organisierst du selbst, etwa die Freizeitbegleitung, für den Rest bleibt die Sachleistung. Für viele ist das der beste Einstieg, weil sich der Aufwand erst einmal überschauen lässt.