Wird mein Vermögen auf die Assistenz angerechnet?
Diese Frage kostet viele Menschen den Antrag — sie stellen ihn gar nicht erst, weil sie um ihr Erspartes fürchten. Meist zu Unrecht: Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe weitgehend von Einkommen und Vermögen abgekoppelt.
Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vermögen bleibt bis 71.190 Euro unangetastet (Stand 2026).
- Einkommen und Vermögen der Partnerin oder des Partners werden nicht angerechnet.
- Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung zahlen seit 2020 nichts mehr dazu — unabhängig von ihrem Einkommen.
- Ein Eigenbeitrag entsteht erst ab 40.341 Euro Jahreseinkommen aus Arbeit.
Wie viel Vermögen darf ich behalten? §
In der Eingliederungshilfe bleiben 71.190 Euro geschützt§ 139 SGB IX. Der Betrag ist nicht willkürlich: Er entspricht 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, die 2026 bei 47.460 Euro liegt. Weil die Bezugsgröße jedes Jahr steigt, steigt auch der Freibetrag — 2025 waren es noch 67.410 Euro.
Manche Vermögenswerte bleiben ohnehin außen vor, etwa ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück und Gegenstände, die für die Berufsausübung oder die Behinderung notwendig sind.
Wichtig ist der Unterschied zur Sozialhilfe: Bei der Hilfe zur Pflege nach SGB XII liegt das Schonvermögen bei 10.000 Euro je Person, für Ehepaare bei 20.000 Euro. Das ist ein Siebtel dessen, was die Eingliederungshilfe schützt — und einer der Gründe, weshalb es sich lohnt, zuerst die Eingliederungshilfe zu beantragen.
Ab wann muss ich etwas dazuzahlen? §
Ein Eigenbeitrag entsteht erst, wenn dein Jahreseinkommen über einer Grenze liegt, die sich nach der Einkommensart richtet§ 136 Abs. 2 SGB IX. Das Einkommen deiner Partnerin oder deines Partners bleibt dabei unberücksichtigt.
| Art des Einkommens | Anteil der Bezugsgröße | Grenze im Jahr |
|---|---|---|
| Sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit | 85 % | 40.341 € |
| Nicht sozialversicherungspflichtige Arbeit | 75 % | 35.595 € |
| Renten | 60 % | 28.476 € |
Die Grenze erhöht sich um 7.119 Euro für eine Partnerin oder einen Partner und um je 4.746 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind im Haushalt (§ 136 Abs. 3 SGB IX).
Liegt dein Einkommen darüber, zahlst du monatlich rund zwei Prozent des übersteigenden Jahresbetrags. Ein Beispiel: Bei 45.000 Euro Jahreseinkommen aus abhängiger Arbeit liegen 4.659 Euro über der Grenze. Zwei Prozent davon sind rund 93 Euro, abgerundet auf volle zehn Euro also 90 Euro im Monat.
Für einen Teil der Leistungen entfällt der Eigenbeitrag vollständig§ 138 SGB IX — darunter Leistungen zur Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben, heilpädagogische Leistungen und die medizinische Rehabilitation. Wer gleichzeitig Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht, zahlt ebenfalls nichts.
Müssen meine Eltern oder Kinder zahlen? §
Bei der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung: nein, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Den früheren pauschalen Elternbeitrag gibt es seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr. Das war eine der spürbarsten Änderungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes.
Bei der Hilfe zur Pflege und anderen Leistungen nach SGB XII greift das Sozialamt auf Kinder oder Eltern erst zu, wenn deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Unterhalb dieser Grenze wird gar nicht erst geprüft — das Amt geht von sich aus davon aus, dass sie nicht erreicht wird.
Warum die Reihenfolge der Anträge zählt §
Weil die Freibeträge so weit auseinanderliegen. Eingliederungshilfe schützt 71.190 Euro, die Hilfe zur Pflege 10.000 Euro. Wer denselben Bedarf über den falschen Topf deckt, zahlt möglicherweise jahrelang aus eigenem Vermögen, obwohl er es nicht müsste.
Deshalb prüfen wir immer zuerst, ob der Bedarf als Teilhabeleistung begründbar ist. Das ist keine Trickserei, sondern die Frage, welche Leistung dem tatsächlichen Zweck entspricht: Wer Assistenz braucht, um zur Arbeit zu kommen und Freunde zu treffen, hat einen Teilhabebedarf — auch wenn dabei pflegerische Handgriffe anfallen.
Häufige Fragen dazu
Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag 2026 genau?
71.190 Euro. Er entspricht 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße von 47.460 Euro und steigt jedes Jahr zum 1. Januar mit.
Zählt das Vermögen meiner Partnerin mit?
Nein. In der Eingliederungshilfe bleiben Einkommen und Vermögen der Partnerin oder des Partners vollständig außer Betracht.
Was passiert, wenn ich über dem Freibetrag liege?
Dann kann ein Einsatz des übersteigenden Vermögens verlangt werden — nicht des gesamten. Die Leistung entfällt dadurch nicht, sie wird nur anteilig mitfinanziert.
Gilt das auch für die Hilfe zur Pflege?
Nein, dort gelten die deutlich strengeren Regeln der Sozialhilfe: 10.000 Euro Schonvermögen je Person, und Einkommen wird umfassender herangezogen.
Muss ich Kontoauszüge vorlegen?
Für die Prüfung von Einkommen und Vermögen verlangen die Träger in der Regel Nachweise. Was genau, hängt vom Träger ab. Wir sagen dir vorab, was gebraucht wird, damit es nicht zu Rückfragen und Verzögerungen kommt.
Sorge ums Ersparte?
Sie hält viele davon ab, überhaupt einen Antrag zu stellen. Meist ist sie unbegründet — und das lässt sich schnell klären.