Ratgeber · Antrag

Mein Bescheid läuft aus — was muss ich tun?

Ein Bewilligungsbescheid gilt befristet. Läuft er aus, ohne dass ein Folgeantrag vorliegt, endet die Leistung — und mit ihr die Finanzierung deiner Assistenz. Das lässt sich leicht vermeiden, wenn man den Termin kennt.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: August 2026 5 Minuten

Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stell den Folgeantrag rund drei Monate vor Ablauf.
  • Der Träger erinnert dich nicht zuverlässig — die Frist liegt bei dir.
  • Eine Verlängerung ist kein Selbstläufer: Der Bedarf wird neu ermittelt.
  • Änderungen seit dem letzten Bescheid gehören ausdrücklich hinein.

Wann muss ich den Folgeantrag stellen? §

Etwa drei Monate vor Ablauf. Das klingt früh und ist es nicht: Der Träger hat zwei Monate Zeit für die Entscheidung, und davor liegt in der Regel noch eine Bedarfsermittlung mit Terminfindung.

Verlass dich nicht darauf, dass sich jemand meldet. Manche Träger erinnern, viele nicht. Trag dir das Datum ein, sobald der Bescheid kommt — oder sag uns Bescheid, dann behalten wir es im Blick.

Was ändert sich bei der Verlängerung? §

Es ist kein Durchwinken. Der Bedarf wird neu ermittelt, und das Ergebnis kann abweichen — nach oben wie nach unten. Genau deshalb ist der Folgeantrag die richtige Gelegenheit, Dinge anzusprechen, die seit dem letzten Mal nicht passen.

Wenn die bewilligten Stunden im Alltag nicht gereicht haben, sag das mit Beispielen: an welchen Tagen, für welche Situationen, was ist deshalb ausgefallen. Wer sich zwei Jahre lang beholfen hat und beim Folgetermin sagt, es sei gut gegangen, bekommt dieselbe Stundenzahl wieder.

Was viele befürchten Was wirklich passiert
Wenn ich zu früh beantrage, ärgere ich die Behörde. Im Gegenteil. Ein früher Folgeantrag verschafft allen Beteiligten Luft und verhindert Lücken.
Meine Assistenz endet schlagartig, wenn der Bescheid ausläuft. Wenn ein Folgeantrag rechtzeitig vorliegt, wird in der Praxis meist weiterfinanziert, bis entschieden ist. Verlass dich aber nicht darauf, sondern stell ihn früh.
Dieses Thema gibt es auch in Leichter Sprache.

Häufige Fragen dazu

Wie früh ist früh genug?

Drei Monate vor Ablauf sind ein guter Richtwert. Kürzer wird es eng, weil Bedarfsermittlung und Entscheidung Zeit brauchen.

Muss ich alles noch einmal einreichen?

Was sich nicht geändert hat, liegt dem Träger vor. Neu sind aktuelle Nachweise und alles, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat.

Was, wenn ich die Frist verpasst habe?

Dann stell den Antrag sofort. Eine Lücke ist ärgerlich, aber der Anspruch ist nicht verloren. Melde dich bei uns, dann klären wir die Zwischenzeit.

Weißt du, wann dein Bescheid endet?

Wenn nicht: nachsehen. Und wenn es in den nächsten Monaten so weit ist, ruf an.