Ratgeber · Anspruch & Geld

Wer bezahlt meine Persönliche Assistenz?

Die kurze Antwort: in aller Regel nicht du. Assistenz ist eine Sozialleistung, und welcher Topf sie bezahlt, hängt nicht davon ab, wie schwer deine Behinderung ist, sondern wofür du die Unterstützung brauchst.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: August 2026 8 Minuten

Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Teilhabe am Leben zahlt der Träger der Eingliederungshilfe — bei uns im Rheinland der LVR, in Niedersachsen das Landesamt.
  • Für pflegerische Handgriffe zahlt die Pflegekasse, aber nur bis zu einem festen Höchstbetrag je Pflegegrad.
  • Beides schließt sich nicht aus. Die meisten unserer Klient:innen haben mehrere Töpfe nebeneinander.
  • Du zahlst in den allermeisten Fällen nichts dazu. Wann doch, steht weiter unten.

Warum es überhaupt mehrere Kostenträger gibt §

Das deutsche Sozialrecht trennt zwei Dinge, die im Alltag zusammengehören: Pflege und Teilhabe. Pflege meint die Handgriffe am Körper — waschen, ankleiden, umlagern, Essen anreichen. Teilhabe meint alles, was dich am Leben teilnehmen lässt: zur Arbeit kommen, studieren, einkaufen, Freunde treffen, ein Ehrenamt ausüben, Kinder großziehen.

Für die Pflege ist die Pflegeversicherung zuständig, für die Teilhabe die Eingliederungshilfe. Zwei Gesetzbücher, zwei Behörden, zwei Anträge. Für dich ist das eine künstliche Trennung — für die Kostenträger ist sie der Grund, warum sie sich manchmal gegenseitig für unzuständig halten.

Die gute Nachricht: Seit dem Bundesteilhabegesetz muss diese Frage nicht mehr auf deinem Rücken geklärt werden. Wer deinen Antrag als Erster bekommt, prüft binnen zwei Wochen, ob er zuständig ist, und leitet ihn sonst weiter§ 14 SGB IX. Ab dann bleibt der Träger, an den weitergeleitet wurde, für das gesamte Verfahren zuständig — auch für Leistungen, für die er eigentlich nicht zahlt.

Der größte Topf: die Eingliederungshilfe §

Persönliche Assistenz ist im Gesetz als Assistenzleistung geregelt§ 78 SGB IX. Sie umfasst die Bewältigung des Alltags, die Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Freizeit und Kultur — ausdrücklich auch die Unterstützung von Müttern und Vätern mit Behinderung bei der Versorgung ihrer Kinder.

Das Gesetz unterscheidet zwei Formen. Bei der einfachen Assistenz übernimmt eine Assistenzkraft Handlungen für dich oder begleitet dich. Bei der qualifizierten Assistenz geht es darum, dich zu befähigen, Dinge selbst zu tun — sie wird von Fachkräften erbracht. Was du brauchst, entscheidet sich in der Bedarfsermittlung, nicht vorab.

Eine Stundenobergrenze kennt das Gesetz nicht. Wenn der Bedarf rund um die Uhr besteht, wird er auch rund um die Uhr bewilligt — wir betreuen Menschen mit 24-Stunden-Assistenz. Was zählt, ist die Begründung.

Wer die Eingliederungshilfe bezahlt, hängt vom Bundesland ab:

  • Rheinland: der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Er ist für Köln, Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und den Rhein-Erft-Kreis zuständig — also für unser Büro in Troisdorf.
  • Westfalen-Lippe: der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), unter anderem für Münster, Dortmund und das Sauerland.
  • Niedersachsen: für Erwachsene das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie — zuständig für unser Büro in Langenhagen.
  • In anderen Bundesländern sind es je nach Landesrecht Bezirke, Kreise oder eine Landesbehörde. Die Postleitzahl-Suche auf unserer Startseite sagt dir, wer bei dir zuständig ist.

Was die Pflegekasse dazugibt §

Wenn du einen Pflegegrad hast, zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich. Sie deckt allerdings nur einen Teil, und sie deckt ihn gedeckelt: Es gibt feste Höchstbeträge je Pflegegrad, unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.

Du hast dabei die Wahl zwischen zwei Formen. Pflegegeld bekommst du ausgezahlt, wenn dich Angehörige oder andere Privatpersonen versorgen. Pflegesachleistung rechnet ein Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich anteilig kombinieren — die sogenannte Kombinationsleistung.

Höchstbeträge der Pflegeversicherung, Stand 2026
PflegegradPflegegeld monatlichPflegesachleistung monatlich
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Pflegegrad 1 sieht weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung vor.

Rechne kurz nach, was das bedeutet: Bei Pflegegrad 4 sind 1.859 Euro im Monat der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen. Für eine durchgehende Assistenz reicht das nicht annähernd. Genau deshalb ist die Eingliederungshilfe der größere Topf — und deshalb ist es ein Denkfehler, sich mit dem Pflegegrad zufriedenzugeben.

Welche Töpfe es sonst noch gibt §

Je nachdem, wofür du Unterstützung brauchst, kommen weitere Träger in Betracht. Sie schließen die Eingliederungshilfe nicht aus, sondern ergänzen sie.

Häufig neben der Eingliederungshilfe:

  • Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz: das Integrationsamt oder die Agentur für Arbeit, je nachdem, wie lange du schon beschäftigt bist.
  • Assistenz im Krankenhaus: seit 2022 gibt es dafür eine eigene Regelung, damit vertraute Assistenzkräfte mit in die Klinik können.
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII: springt ein, wenn die Pflegekasse nicht reicht und du die Differenz nicht selbst tragen kannst.
  • Schulbegleitung: je nach Bundesland Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe.

Was zahlst du selbst? §

In den allermeisten Fällen nichts. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe weitgehend von deinem Einkommen und Vermögen abgekoppelt, und für einige Leistungen entfällt jeder Eigenbeitrag ganz§ 138 SGB IX — etwa bei Leistungen zur Teilhabe an Bildung, im Arbeitsleben oder wenn du gleichzeitig Grundsicherung beziehst.

Wenn du gut verdienst, kann ein Eigenbeitrag entstehen. Er beträgt monatlich rund zwei Prozent des Betrags, um den dein Jahreseinkommen über der Grenze liegt. Die Grenze liegt 2026 bei 40.341 Euro Jahreseinkommen aus abhängiger oder selbständiger Arbeit, bei Renten sind es 28.476 Euro.

Dein Vermögen bleibt bis 71.190 Euro unangetastet. Und was viele nicht wissen: Einkommen und Vermögen deiner Partnerin oder deines Partners bleiben bei der Eingliederungshilfe außen vor. Ausführlich steht das im Beitrag zu Vermögen und Einkommen.

Was viele befürchten Was wirklich passiert
Meine Kinder oder Eltern müssen für mich zahlen. Bei der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung gibt es seit 2020 keinen Unterhaltsrückgriff auf Eltern mehr — unabhängig von deren Einkommen. Bei der Hilfe zur Pflege greift das Sozialamt erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen des Kindes.
Ich muss erst mein Erspartes aufbrauchen. Nicht bei der Eingliederungshilfe. Dort bleiben 71.190 Euro geschützt (Stand 2026). Bei der Hilfe zur Pflege ist die Grenze mit 10.000 Euro deutlich niedriger — auch deshalb lohnt es sich, zuerst die Eingliederungshilfe zu beantragen.
Wenn ich arbeite, verliere ich die Assistenz. Im Gegenteil. Assistenz soll dir Arbeit gerade ermöglichen, und Erwerbseinkommen erhöht deinen Freibetrag. Ein Eigenbeitrag entsteht erst deutlich oberhalb des Durchschnittseinkommens.

Kommt das Geld zu mir oder zum Dienst? §

Beides ist möglich, und die Entscheidung gehört dir. Beim Sachleistungsmodell rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab — du unterschreibst einen Assistenzvertrag mit uns und bekommst mit Abrechnung, Lohnbuchhaltung und Ausfällen nichts zu tun. So arbeiten die meisten unserer Klient:innen.

Beim Arbeitgebermodell bekommst du das Geld als Persönliches Budget und stellst deine Assistenzkräfte selbst an. Das gibt dir maximale Freiheit und macht dich zugleich zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber, mit allem, was dazugehört: Verträge, Sozialabgaben, Urlaubsvertretung, Krankheitsausfall. Für wen sich das lohnt, steht im Beitrag zum Persönlichen Budget.

Was wir dir nicht verschweigen: Wir haben ein Interesse daran, dass du dich für den Assistenzdienst entscheidest. Trotzdem raten wir Menschen regelmäßig zum Budget, wenn sie die Organisation gern selbst in der Hand haben und die Verwaltung ihnen nichts ausmacht.

Dieses Thema gibt es auch in Leichter Sprache.

Häufige Fragen dazu

Muss ich für Persönliche Assistenz etwas zuzahlen?

In den allermeisten Fällen nein. Ein Eigenbeitrag entsteht erst, wenn dein Jahreseinkommen 2026 über 40.341 Euro liegt (bei Renten über 28.476 Euro). Er beträgt dann monatlich rund zwei Prozent des übersteigenden Betrags.

Reicht mein Pflegegrad für Assistenz aus?

Der Pflegegrad ist hilfreich als Nachweis, aber er ist nicht die Grundlage für Assistenz. Persönliche Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und setzt eine wesentliche Behinderung voraus, keinen Pflegegrad. Umgekehrt reicht das Geld der Pflegekasse für eine umfassende Assistenz bei Weitem nicht aus.

Kann ich Pflegegeld und Assistenz gleichzeitig bekommen?

Ja. Pflegegeld und Eingliederungshilfe sind unterschiedliche Leistungen aus unterschiedlichen Gesetzbüchern. Sie werden nebeneinander gewährt, teilweise mit Anrechnung. Wir prüfen mit dir, welche Kombination in deinem Fall günstiger ist.

Wer bezahlt die Assistenz, wenn ich umziehe?

Der Träger am neuen Wohnort. Ein Umzug in ein anderes Bundesland bedeutet aber häufig eine neue Zuständigkeit und damit ein neues Verfahren. Melde dich früh bei uns, dann bereiten wir den Übergang vor, statt ihn zu improvisieren.

Zahlt die Krankenkasse Persönliche Assistenz?

Für die Assistenz im Alltag nicht. Die Krankenkasse zahlt häusliche Krankenpflege, also medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung, und seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen die Assistenz im Krankenhaus.

Unklar, wer bei dir zahlt?

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Ruf an, dann sortieren wir es zusammen — kostenlos und ohne dass du dich zu etwas verpflichtest.