Nach § 14 BFSG

Informationen zur
Barrierefreiheit

Diese Seite sagt, was auf zbf-assistenzdienst.de barrierefrei funktioniert, was noch nicht, und wie du uns erreichst, wenn dir etwas im Weg steht.

Um welche Dienstleistung es geht

ZIEMLICH BESTE FREUNDE ist ein Assistenzdienst für Menschen mit Behinderung. Wir leisten Persönliche Assistenz, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, kompensatorische Assistenz und begleiten beim Persönlichen Budget. Die Assistenz findet dort statt, wo du lebst: zu Hause, bei der Arbeit, im Studium, in der Freizeit. Auf Wunsch rund um die Uhr.

Diese Website informiert über diese Leistungen und stellt Wege bereit, uns zu erreichen. Ein Vertrag kommt über die Website nicht zustande — dem geht immer ein Gespräch voraus.

Wie du uns erreichst

Du musst nichts ausfüllen, um mit uns zu sprechen. Es gibt vier Wege, und alle führen zu einem Menschen:

Wie barrierefrei diese Website ist

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.2, Stufe AA — dem Maßstab, auf den auch die europäische Norm EN 301 549 verweist. Zuletzt selbst geprüft am 2. August 2026.

Was geprüft ist und funktioniert

  • Farbkontraste. Jedes Textelement wurde gegen seinen tatsächlichen Hintergrund gerechnet, halbdurchsichtige Ebenen eingerechnet. Alle Texte erreichen mindestens 4,5 : 1, große Schrift mindestens 3 : 1.
  • Bildbeschreibungen. Alle Bilder haben einen Alternativtext. Rein schmückende Grafiken sind als solche gekennzeichnet und werden von Screenreadern übersprungen.
  • Tastaturbedienung. Alle Knöpfe, Menüs und Formularfelder sind mit der Tabulatortaste erreichbar. Der Fokus ist sichtbar umrandet.
  • Vergrößerung. Die Seite bleibt bis 200 Prozent Zoom benutzbar, ohne dass Inhalte verlorengehen oder waagerecht gescrollt werden muss.
  • Bewegung. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt hat, bekommt keine Animationen.
  • Struktur. Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, einen Sprunglink zum Inhalt und ausgezeichnete Bereiche für Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich.
  • Ohne JavaScript. Alle Inhalte sind lesbar, auch wenn JavaScript abgeschaltet ist. Nur die Werkzeuge (Anspruchs-Check, Checkliste) brauchen es.
  • Leichte Sprache. Die wichtigsten Inhalte gibt es unter Leichte Sprache: was Assistenz ist, wer sie bekommt, was sie kostet und wie der Weg dorthin läuft. Eine Prüfung durch eine Prüfgruppe aus Menschen mit Lernschwierigkeiten steht noch aus; das steht auch auf der Seite selbst.
  • Werkzeugleiste. Über das Symbol in der Navigation lassen sich Schrift vergrößern, Kontrast erhöhen und Animationen abschalten.

Was noch nicht barrierefrei ist

Wir nennen das offen, statt es zu verschweigen:

  • Gebärdensprache. Es gibt keine Videos in Deutscher Gebärdensprache. Wenn du eine Gebärdensprachdolmetschung für ein Gespräch brauchst, melde dich — wir organisieren sie.
  • Überschriftengliederung. Auf einigen Seiten springt die Gliederung eine Ebene, etwa von der ersten zur dritten. Screenreader-Nutzende können dadurch eine Zwischenebene vermissen. Wird behoben.
  • Verweise ohne Ziel. In Menü und Fußbereich stehen Verweise auf Ratgeberseiten, die noch nicht existieren. Sie führen ins Leere.
  • Werkzeuge brauchen JavaScript. Anspruchs-Check und Antrags-Checkliste funktionieren ohne JavaScript nicht. Die Inhalte dahinter bekommst du jederzeit am Telefon.

Barriere melden

Wenn dir etwas auffällt, das dich behindert, sag uns Bescheid. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag zurück.

Beschreib kurz, wo das Problem auftrat und womit du die Seite bedienst — etwa Screenreader, Vergrößerung oder Tastatur. Das hilft uns beim Beheben.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon +49 391 28923023
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de

Stand: 2. August 2026. Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung, nicht auf einer Prüfung durch Dritte.