Wann springt die Hilfe zur Pflege ein?
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt bis zu einem Höchstbetrag, und der deckt selten den ganzen Bedarf. Die Hilfe zur Pflege schließt diese Lücke — allerdings mit deutlich strengeren Regeln zu Einkommen und Vermögen.
Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie greift, wenn die Leistungen der Pflegekasse den Bedarf nicht decken.
- Anders als bei der Eingliederungshilfe wird Einkommen umfassend herangezogen.
- Geschützt bleiben 10.000 Euro je Person, bei Ehepaaren 20.000 Euro.
- Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen.
Wann kommt die Hilfe zur Pflege in Betracht? §
Wenn dein Pflegebedarf höher ist als das, was die Pflegekasse zahlt, und du die Differenz nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufbringen kannst. Sie ist damit eine nachrangige Leistung: Erst kommen Pflegeversicherung, andere Sozialleistungen und eigene Mittel, dann das Sozialamt.
Sie kommt auch dann in Betracht, wenn gar kein Pflegegrad vorliegt, der Bedarf aber voraussichtlich weniger als sechs Monate besteht — etwa nach einem Unfall. Und sie deckt Bereiche ab, die die Pflegeversicherung nicht kennt.
Worin unterscheidet sie sich von der Eingliederungshilfe? §
Im Zweck und in den Freibeträgen, und beides hängt zusammen. Die Eingliederungshilfe soll Teilhabe ermöglichen — sie fragt, was dich daran hindert, am Leben teilzunehmen. Die Hilfe zur Pflege deckt den pflegerischen Bedarf im engeren Sinn.
Praktisch wichtiger sind die Freibeträge. Die Eingliederungshilfe schützt 71.190 Euro Vermögen und lässt Partnereinkommen außen vor. Die Hilfe zur Pflege schützt 10.000 Euro und rechnet Einkommen umfassend an. Wer denselben Bedarf über den falschen Topf deckt, zahlt unter Umständen jahrelang aus eigenem Vermögen.
Deshalb prüfen wir immer zuerst, ob sich der Bedarf als Teilhabebedarf begründen lässt. Das ist keine Trickserei: Wer Assistenz braucht, um zur Arbeit zu kommen und unter Menschen zu sein, hat einen Teilhabebedarf — auch wenn dabei pflegerische Handgriffe anfallen.
Wo stelle ich den Antrag? §
Beim örtlichen Sozialhilfeträger, also beim Sozialamt deiner Stadt oder deines Kreises. Auch hier genügt ein formloses Schreiben, und auch hier gilt: Das Eingangsdatum zählt, Leistungen gibt es in aller Regel nicht rückwirkend.
Wenn du unsicher bist, welcher Topf der richtige ist, stell den Antrag trotzdem. Die Träger müssen untereinander klären, wer zuständig ist — das darf nicht auf deinem Rücken ausgetragen werden.
Häufige Fragen dazu
Brauche ich einen Pflegegrad für die Hilfe zur Pflege?
In der Regel ja, ab Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad kommt sie in Betracht, wenn der Bedarf voraussichtlich weniger als sechs Monate besteht.
Wie viel Vermögen darf ich behalten?
10.000 Euro je Person, bei Ehepaaren 20.000 Euro. Für jede weitere überwiegend unterhaltene Person kommen 500 Euro hinzu.
Wird meine Rente angerechnet?
Ja, Einkommen wird bei der Hilfe zur Pflege umfassender herangezogen als bei der Eingliederungshilfe. Wie viel dir bleibt, hängt von deiner Lebenssituation ab.
Kann ich beides bekommen, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege?
Ja, sie schließen sich nicht aus. In der Praxis lohnt es sich fast immer, zuerst die Eingliederungshilfe zu prüfen — wegen der weit höheren Freibeträge.
Reicht die Pflegekasse nicht?
Dann lass uns gemeinsam schauen, welche Leistung wirklich passt — bevor du aus eigener Tasche zahlst.