Ratgeber · Alltag

Was passiert bei der Bedarfsermittlung?

Kein Termin im Verfahren wiegt schwerer. Was hier gesagt wird, landet im Gesamtplan, und der Gesamtplan wird zum Bescheid. Gleichzeitig ist es kein Verhör, sondern ein Gespräch über deinen Tag — und darauf kannst du dich vorbereiten.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: August 2026 9 Minuten

Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geprüft werden neun Lebensbereiche, die das Gesetz vorgibt§ 118 SGB IX.
  • Du darfst jemanden dabeihaben — eine Vertrauensperson, die Betreuung oder uns.
  • Maßstab ist ein durchschnittlicher Tag, nicht dein bester.
  • Bei laufenden Leistungen wird der Bedarf in der Regel alle zwei Jahre neu ermittelt.

Wie läuft der Termin ab? §

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Trägers kommt zu dir — meist nach Hause, weil sich dort am besten zeigt, wo es hakt. Mitgebracht wird ein Erhebungsbogen, den jedes Bundesland eigenständig festlegt; in Nordrhein-Westfalen ist es der BEI_NRW, in anderen Ländern heißt er anders. Gemeinsam ist allen, dass sie an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit orientiert sind.

Das Gespräch dauert je nach Umfang ein bis drei Stunden. Es geht deinen Alltag durch: aufstehen, waschen, anziehen, essen, aus dem Haus kommen, Termine, Einkauf, Haushalt, Kontakte, Freizeit, Arbeit oder Ausbildung. Gefragt wird nicht nur, was du kannst, sondern was es dich kostet und was ohne Unterstützung ausfällt.

Welche Lebensbereiche werden geprüft? §

Das Gesetz gibt neun vor§ 118 SGB IX. Es lohnt sich, sie vorher zu kennen — dann fällt im Termin nichts unter den Tisch, nur weil danach nicht ausdrücklich gefragt wurde.

Die neun Bereiche:

  • Lernen und Wissensanwendung
  • Allgemeine Aufgaben und Anforderungen — etwa Tagesstruktur, mit Stress umgehen, Aufgaben planen
  • Kommunikation
  • Mobilität — innerhalb der Wohnung und außerhalb
  • Selbstversorgung — Körperpflege, Ankleiden, Essen, Gesundheit
  • Häusliches Leben — Einkauf, Mahlzeiten, Wäsche, Wohnung instand halten
  • Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  • Bedeutende Lebensbereiche — Bildung, Arbeit, wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben — Vereine, Ehrenamt, Religion, Politik

Wie bereite ich mich vor? §

Führe eine Woche lang ein einfaches Tagebuch: Was hast du wann gemacht, wobei hast du Hilfe gebraucht, wie lange hat es gedauert, was hast du gelassen, weil es allein nicht ging? Diese letzte Spalte ist die wichtigste und wird am häufigsten vergessen — nicht Gemachtes taucht in keinem Bericht auf, wenn du es nicht erwähnst.

Leg dir außerdem zurecht, was schon vorhanden ist: Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid, Arztberichte, Medikamentenplan. Und überlege dir vorab, welche Ziele du hast. Die Frage kommt fast sicher, und „ich möchte wieder zum Sport" ist eine bessere Antwort als „mir geht es nicht gut".

Was viele befürchten Was wirklich passiert
Ich werde geprüft und muss mich beweisen. Es ist keine Prüfung, sondern eine Erhebung. Es gibt keine falschen Antworten — nur Angaben, die fehlen und deshalb nicht in den Bescheid kommen.
Wenn ich sage, was ich alles nicht kann, verliere ich meine Selbstständigkeit. Das Gegenteil ist der Fall. Assistenz wird bewilligt, damit du mehr tun kannst, nicht weniger. Wer untertreibt, bekommt weniger Stunden und verliert Möglichkeiten.
An guten Tagen schaffe ich vieles allein, das zählt dann gegen mich. Maßstab ist ein durchschnittlicher Tag, nicht der beste. Sag es ausdrücklich, wenn dein Zustand schwankt — und wie oft die schlechten Tage vorkommen.

Was passiert mit dem Ergebnis? §

Aus der Erhebung entsteht der Gesamtplan§ 117 SGB IX. Er hält fest, welche Ziele verfolgt werden, welche Leistungen dafür nötig sind und in welchem Umfang. Der Bescheid folgt daraus.

Du hast ein Recht darauf, den Gesamtplan zu kennen. Wenn dir darin etwas fehlt oder etwas falsch wiedergegeben ist, sag es — je früher, desto einfacher lässt es sich ändern. Nach dem Bescheid ist es ein Widerspruchsverfahren.

Bei laufenden Leistungen wiederholt sich die Bedarfsermittlung in der Regel alle zwei Jahre. Wenn sich dein Bedarf früher ändert, musst du nicht warten: Eine Anpassung kannst du jederzeit beantragen.

Dieses Thema gibt es auch in Leichter Sprache.

Häufige Fragen dazu

Darf ich jemanden zum Termin mitbringen?

Ja, und wir raten dazu. Eine zweite Person hört anderes und erinnert an Dinge, die man im Gespräch selbst übergeht. Auf Wunsch kommen wir mit.

Wie lange dauert die Bedarfsermittlung?

Meist ein bis drei Stunden, je nach Umfang. Wenn du eine Pause brauchst, sag es — der Termin lässt sich unterbrechen oder teilen.

Was, wenn ich mich an dem Tag schlecht fühle?

Dann verschiebe den Termin. Ein Gespräch an einem sehr schlechten Tag ist ebenso wenig aussagekräftig wie eines an einem sehr guten.

Muss ich alles allein beantworten?

Nein. Deine Begleitung darf ergänzen, und du darfst dir Notizen mitbringen. Es geht nicht um Gedächtnisleistung, sondern um ein vollständiges Bild.

Kann ich den Gesamtplan einsehen?

Ja. Bitte ausdrücklich darum und lies ihn durch, bevor der Bescheid kommt. Änderungen sind zu diesem Zeitpunkt noch einfach.

Termin steht an?

Melde dich vorher, nicht nachher. Eine Stunde Vorbereitung ist mehr wert als ein Widerspruch hinterher.