Ratgeber · Antrag

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Zwei Monate schreibt das Gesetz vor. Wer wartet, erlebt oft anderes — und weiß meist nicht, dass die Frist ein scharfes Schwert ist, wenn man sie kennt.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: August 2026 6 Minuten

Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Wochen für die Zuständigkeitsklärung§ 14 SGB IX.
  • Zwei Monate ab Antragseingang für die Entscheidung§ 18 SGB IX.
  • Ohne begründete Mitteilung gilt die Leistung danach als genehmigt.
  • Nach drei Monaten ohne Bescheid ist die Untätigkeitsklage möglich§ 88 SGG.

Welche Fristen gelten? §

Zuerst die Zuständigkeit: Binnen zwei Wochen nach Eingang muss der Träger prüfen, ob er zahlt, und den Antrag sonst weiterleiten. Ab dann bleibt der Träger, an den weitergeleitet wurde, für das gesamte Verfahren zuständig.

Dann die Entscheidung: zwei Monate ab Antragseingang. Kann der Träger das nicht halten, muss er dir vor Ablauf der Frist schriftlich die Gründe nennen und ein konkretes Datum angeben. Verlängern darf er nur eng begrenzt — um bis zu zwei Wochen für die Beauftragung einer gutachtenden Person, um bis zu vier Wochen, wenn diese die Dauer schriftlich bestätigt, und für die Zeit, in der du trotz schriftlicher Aufforderung nicht mitwirkst.

Bleibt die Mitteilung aus oder verstreicht das genannte Datum, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Das gibt dir das Recht, sie selbst zu beschaffen und die Kosten erstattet zu verlangen. In der Praxis reicht oft schon der Hinweis, dass dir das bekannt ist.

Was den Vorgang schneller macht §

Die meisten Verzögerungen entstehen nicht in der Behörde, sondern durch Rückfragen — weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu unklar beschrieben ist.

Woran es meistens hängt:

  • Unterlagen fehlen. Leg Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid und ärztliche Befunde gleich bei.
  • Der Bedarf ist zu allgemein beschrieben und muss nachgefragt werden.
  • Termine für die Bedarfsermittlung verschieben sich. Biete von dir aus mehrere Zeitfenster an.
  • Post erreicht dich nicht rechtzeitig. Nenne eine Telefonnummer und sag, dass du erreichbar bist.

Und: Frag nach. Ein freundlicher Anruf nach vier Wochen ist kein Drängeln, sondern verhindert, dass ein Vorgang liegen bleibt. Wenn wir den Antrag mit dir gestellt haben, übernehmen wir das.

Dieses Thema gibt es auch in Leichter Sprache.

Häufige Fragen dazu

Was kann ich tun, wenn gar nichts passiert?

Setz schriftlich eine Frist und verweise auf § 18 SGB IX. Nach drei Monaten ohne Bescheid ist zusätzlich die Untätigkeitsklage möglich — sie ist für dich gerichtskostenfrei.

Bekomme ich Leistungen rückwirkend ab Antragstellung?

In der Regel beginnt die Leistung mit dem Bewilligungszeitpunkt, nicht mit dem Antrag. Deshalb ist es wichtig, früh zu beantragen und die Bearbeitung nicht schleifen zu lassen.

Kann ich schon vorher mit Assistenz anfangen?

Das ist riskant, weil die Kosten dann möglicherweise bei dir bleiben. Es gibt Ausnahmen bei unaufschiebbaren Leistungen und nach Ablauf der Frist. Sprich vorher mit uns.

Wartest du schon zu lange?

Ruf an und sag uns, wann du den Antrag gestellt hast. Manchmal genügt ein Anruf an der richtigen Stelle.