Wie beantrage ich mehr Assistenzstunden?
Du musst nicht auf das Ende des Bewilligungszeitraums warten. Wenn sich dein Bedarf ändert, kannst du jederzeit eine Anpassung beantragen — und „ändern" heißt nicht nur, dass es schlechter geworden ist.
Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Anpassung ist jederzeit möglich, nicht erst zur Verlängerung.
- Auch eine neue Lebenssituation begründet mehr Bedarf, nicht nur eine Verschlechterung.
- Entscheidend ist, was ohne die zusätzlichen Stunden ausfällt.
- Der Bedarf wird ohnehin regelmäßig alle zwei Jahre neu ermittelt.
Wann ist eine Erhöhung möglich? §
Immer dann, wenn dein Bedarf höher ist als das, was im Bescheid steht. Der häufigste Anlass ist eine gesundheitliche Verschlechterung. Der zweithäufigste wird oft übersehen: eine veränderte Lebenssituation.
Wer eine Arbeit aufnimmt, ein Studium beginnt, umzieht, ein Kind bekommt oder ein Ehrenamt übernimmt, hat einen anderen Bedarf als vorher — auch wenn sich gesundheitlich nichts geändert hat. Teilhabe ist der Maßstab, und die verändert sich mit dem Leben.
Ebenso zählt der Wegfall von Unterstützung: Wenn Angehörige bisher Aufgaben übernommen haben und das nicht mehr können, entsteht ein Bedarf, der vorher nicht sichtbar war.
Wie begründe ich die Erhöhung? §
Nach demselben Muster wie den Erstantrag, nur konkreter: Was hat sich geändert, seit wann, und was fällt seither aus?
Was in die Begründung gehört:
- Der konkrete Anlass mit Datum — Diagnose, Arbeitsbeginn, Umzug, Wegfall einer Hilfe.
- Die zusätzlichen Situationen, in denen Unterstützung nötig ist, mit Uhrzeit und Häufigkeit.
- Was du deshalb derzeit nicht tun kannst.
- Nachweise: ärztliche Bescheinigung, Arbeitsvertrag, Immatrikulation.
Häufige Fragen dazu
Muss ich bis zum Ende der Bewilligung warten?
Nein. Eine Anpassung kannst du jederzeit beantragen, wenn sich dein Bedarf geändert hat.
Zählt eine neue Arbeitsstelle als Grund?
Ja. Arbeit und Bildung sind ausdrücklich Lebensbereiche, die bei der Bedarfsermittlung geprüft werden. Ein Arbeitsbeginn verändert den Bedarf regelmäßig deutlich.
Was, wenn die Erhöhung abgelehnt wird?
Dann gilt dasselbe wie bei jedem Bescheid: Widerspruch innerhalb eines Monats. Deine bisherigen Stunden bleiben davon unberührt.
Reichen deine Stunden nicht mehr?
Dann warte nicht bis zur Verlängerung. Ruf an, dann schauen wir, was sich begründen lässt.