Einsatzgebiet Düsseldorf · Zentrale Troisdorf

Persönliche Assistenz in
Düsseldorf

Düsseldorf betreuen wir von unserer Zentrale in Troisdorf aus, rund 60 Kilometer rheinabwärts. Beratung, Antrag und Koordination laufen dort zusammen; die Assistenz selbst findet bei dir statt, in deinem Alltag. Zuständiger Kostenträger ist auch hier der LVR.

Ein eigenes Büro in Düsseldorf haben wir nicht. Zur Beratung kommen wir zu dir nach Hause oder sprechen telefonisch und per Video.

Die zehn Düsseldorfer Stadtbezirke
Einsatzgebiet unserer Zentrale in Troisdorf
In Düsseldorf

Unsere Leistungen

Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch – kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.

Persönliche Assistenz Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX: Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du, wir erbringen die Unterstützung – von wenigen Stunden pro Woche bis rund um die Uhr. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich mehr als die Wohnung: Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Wir begleiten dich dorthin, wo du bist: zu Hause, bei der Arbeit, in Schule und Studium, im Verein und in der Freizeit. Bundesweit, im Umfang von wenigen Stunden pro Woche bis zur Rundumassistenz. Eingliederungshilfe (EGH) Das Leistungssystem für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, geregelt in Teil 2 des SGB IX. Es umfasst Wohnen, Arbeit, Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es nicht mehr in der Sozialhilfe, und die Freibeträge für Einkommen und Vermögen liegen deutlich höher als früher. Für die meisten unserer Klienten ist es die tragende Grundlage. Ob sie bei dir einschlägig ist, entscheidet nicht deine Diagnose, sondern die Frage, wo du auf Barrieren triffst. Das klären wir vor dem Antrag. Hilfe zur Pflege (HzP) Die nachrangige Leistung der Sozialhilfe nach den §§ 61 ff. SGB XII. Sie deckt den pflegerischen Bedarf, der nach den Leistungen der Pflegekasse offen bleibt – ab Pflegegrad 2. Persönliches Budget Teilhabeleistungen als Geldbetrag statt als Sachleistung (§ 29 SGB IX). Du beschaffst die Unterstützung selbst und organisierst sie. Wir begleiten Antrag, Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung. Individuelle Assistenzanfrage Nichts davon trifft zu? Schildere uns deine Situation, dann sagen wir dir, welche Leistung in Betracht kommt. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenträger

Im Rheinland zahlt der LVR

Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig, nicht die Stadt. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.

Den rechtlichen Rahmen erklären wir ausführlich unter Eingliederungshilfe: Anspruch und Verfahren. Wie der Antrag gestellt wird, steht unter Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, und was im Begutachtungstermin zählt, unter Bedarfsermittlung.

Finanzierung

Geld, Anträge, Zuständigkeit

Wer zahlt?

Der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe. Für das Rheinland ist er zuständig, nicht die Stadt oder der Kreis.

Was kostet es dich?

In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.

Wer stellt den Antrag?

Wir, gemeinsam mit dir. Beim LVR geht der Antrag formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.

Und wenn abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.

Wer kommt zu dir?

Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.

Geht auch Persönliches Budget?

Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.

Qualität und Schutz

Damit Assistenz sicher ist

Wer zu dir kommt, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es gibt ein Gewaltschutzkonzept, einen Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle und einmal im Jahr die Frage an dich, ob es passt. Das gilt an allen unseren Standorten gleich.

Einsatzgebiet

Hier sind wir in Düsseldorf unterwegs für dich

Ist dein Ort nicht aufgeführt? Melde dich trotzdem – wir arbeiten bundesweit und prüfen, ob wir dich versorgen können.

Karte der zehn Düsseldorfer Stadtbezirke mit unseren Einsatzorten
Einsatzorte

Mitte und Norden

  • Stadtmitte und Altstadt
  • Pempelfort
  • Derendorf
  • Flingern
  • Kaiserswerth
  • Unterrath
  • Rath

Linksrheinisch

  • Oberkassel
  • Heerdt
  • Lörick
  • Niederkassel

Süden und Osten

  • Bilk
  • Oberbilk
  • Gerresheim
  • Eller
  • Wersten
  • Benrath
  • Garath

Weitere Orte, an denen wir assistieren

Karriere

Als Assistenzkraft in Düsseldorf arbeiten

Für Düsseldorf ist derzeit keine Stelle ausgeschrieben. Wir stellen trotzdem laufend ein und arbeiten bundesweit – melde dich gern, auch initiativ.

So kommst du zu uns

Wir stellen laufend ein und arbeiten bundesweit. Eine Initiativbewerbung ist jederzeit willkommen – auch ohne Vorerfahrung in der Assistenz.

Zur Karriereseite Fragen zur Arbeit bei uns? 02241 240 7665
Wissenswertes

Häufige Fragen zur Assistenz in Düsseldorf

01

Wer zahlt die Assistenz in Düsseldorf?

Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig, nicht die Stadt. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.

02

Wie lange dauert die Bewilligung in Düsseldorf?

Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab – von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.

03

Welche Stadtteile von Düsseldorf deckt ihr ab?

Das ganze Stadtgebiet, unter anderem Stadtmitte, Oberkassel, Bilk, Flingern, Kaiserswerth, dazu das Umland. Ist dein Stadtteil nicht genannt, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.

04

Habt ihr ein Büro in Düsseldorf?

Nein. Düsseldorf gehört zum Einsatzgebiet unserer Zentrale in Troisdorf, rund 60 Kilometer entfernt. Zur Beratung kommen wir zu dir nach Hause oder sprechen telefonisch und per Video; wer möchte, kann uns auch in Troisdorf besuchen.

Kontakt

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Wir beraten dich kostenlos, prüfen deinen Anspruch und übernehmen den Antrag.

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Quereinstieg möglich, auch ohne Ausbildung. Wir zeigen dir, worauf es ankommt.

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Zuständiges Büro: Zentrale Troisdorf